Das französische Gesetz fordert die Chancengleichheit von Menschen mit Behinderung. Die Hochschulen sind verpflichtet, ihnen den Zugang zur Hochschulbildung zu ermöglichen.
Studierende mit Behinderung nehmen an den regulären Lehrveranstaltungen teil und erhalten ihren Bedürfnissen entsprechende Unterstützung (Mitschriften/Tonaufnahmen/Dokumente in Braille zu den Lehrveranstaltungen, ggf. einen Tutor etc.). Auch Prüfungen und Aufnahmeverfahren sollen derart gestaltet werden, dass die Erfolgschancen der Studierenden nicht durch ihre Behinderung beeinträchtigt werden (zusätzliche Zeit, Gebärdensprachendolmetscher etc.).
Ansprechpartner für Studierende mit Behinderung oder chronischer Krankheit in Frankreich
Studierende mit Behinderung sollten sich an das „maison departementale des personnes handicapés“ (MDHP) wenden. Diese Stelle überprüft gemeinsam mit der Hochschule, durch welche Maßnahmen der Studierende unterstützt werden kann.
Über folgende Website findest du die Hochschulen nach Region und den jeweils zuständigen Ansprechpartner für Studierende mit Behinderung: http://www.handi-u.fr/.
Verkehrsmittel/Mobilität
Falls der Studierender aufgrund seiner Einschränkung die Hochschule nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen kann, hat er Anspruch auf einen Fahrdienst. Befindet sich der Wohnsitz in Ile-de-France, ist „Île de France mobilités“ zuständig. Andernfalls wird der Fahrdienst durch das Departement in dem der Studierende seinen Wohnsitz hat, gestellt. Wende dich dazu bitte an das zuständige Büro der Präfektur.
Studium mit Dyslexie in Frankreich
Dyslexie ist als Behinderung anerkannt, daher wenden sich Studierende mit Dyslexie an die Organismen, die für Studierende mit Behinderung zuständig sind (s.o.).
Der Conférence des Président d‘Université (CPU) schlägt bei Prüfungen folgende Anpassungen für Studierende mit Dyslexie vor:
Der Text wird dem Studierenden schriftlich vorgelegt, zudem wird der Text entweder durch einen Assistenten oder ein Programm vorgelesen. Zur Textproduktion steht dem Studierenden ebenfalls ein Assistent zur Verfügung. Zudem wird die Prüfungszeit für Studierende mit Dyslexie i.d.R. um ein Drittel verlängert.
Auf folgender Seite werden französischsprachige Vorlese- und Diktierprogramme vorgestellt.
Weitere Informationen
http://www.etudiant.gouv.fr/cid96791/etudiants-handicapes.html
http://www.enseignementsup-recherche.gouv.fr/cid50620/aides-offertes-aux-etudiants-handicapes-ou-malades.html (Broschüre des Bildungsministeriums)
CPU (2012): Guide de l’accompagnement de l‘Étudiant handicapé à l’Université » www.cpu.fr/wp-content/uploads/2013/11/Guide-handicap-web2.pdf