Étudiants

Das vom Staat geleistete Wohngeld (Allocation de logement oder Aide personnalisée au logement) steht in Frankreich auch ausländischen Studierenden zu und hängt vom Einkommen des Vorjahres ab.

 

Sobald der Mietvertrag unterschrieben wurde, kann das Wohngeld (APL oder ALS) bei der CAF (Caisse d’Allocations Familiales) beantragt werden. Das Wohngeld deckt in der Regel ein Drittel der Monatsmiete ab.


Die Unterscheidung zwischen APL und ALS ist rein formeller Art und hat keine Auswirkung auf die Höhe der finanziellen Unterstützung.
Das Wohngeld wird in der Regel direkt an den Vermieter ausgezahlt.
Das Formular Demande d’aide au logement erhalten Sie direkt bei der CAF Ihrer Wohnortes in Frankreich oder im Internet (formulaire demande d’aide au logement).

ALLOCATION DE LOGEMENT À CARACTÈRE SOCIAL (ALS)

Im Folgenden sind die notwendigen Kriterien aufgelistet, die den Wohngeldantrag betreffen.

  • Bewohner, die keinen Anspruch auf APL haben
  • Hauptmieter, gleichberechtigte Mieter oder Untermieter, die im Mietvertrag stehen, dürfen die Allocation de logement beziehen.
  • Aber auch die Bewohner eines Foyers oder Studentenwohnheims können Wohngeld beantragen.
  • Bestimmte Hygiene- und Einrichtungskriterien werden vorausgesetzt.
  • Im ersten Monat erhält man keine Wohnhilfe. Das Wohngeld wird erst nachträglich zwei bis drei Monate nach der Antragstellung ausgezahlt.

AIDE PERSONNALISÉE AU LOGEMENT (APL)

  • Aide personnalisée au logement wird für Wohnungen vergeben, die offiziellen Normen entsprechen (logements conventionnés). Vor dem Einzug sollte man sich informieren, ob es sich um ein logement conventionné handelt. Hier ein paar Einzelheiten:
  • Der Antrag wird vom Mieter gestellt, das Formular Attestation de loyer wird vom Vermieter ausgefüllt.
  • Lediglich Hauptmieter und gleichberechtigte Mieter können APL beziehen, Untermieter sind hiervon ausgeschlossen.
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Wohngeld

KINDERGELD

Laut der Bundesagentur für Arbeit besteht ein Anspruch auf Kindergeld auch dann, wenn der Studierende im In- oder Ausland als offizieller Studierender immatrikuliert ist. Bei einem Studienaufenthalt, der nicht das gesamte Studium umfasst, muss das Studium in der gleichen oder vergleichbaren Fachrichtung erfolgen.